Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Markus Weber Büro- & Kommunikationsservice (im folgenden surf2max genannt) für Breitbandinternetzugänge (surf2max.ADSL)

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung zur Telekommunikations - Kundenschutz-Verordnung für die Dienstleistung surf2max.ADSL. Sie gelten auch für hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie für die Beseitigung von Störungen.

1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2 Vertragsschluss

2.1 Surf2max wird eine Bestellung vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen annehmen oder ablehnen.

2.2 Über die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Produkte und Produktvarianten wurde der Kunde im Zuge der Bestellung ausführlich informiert und erkennt diese ausdrücklich an. Es gilt grundsätzlich die in der Leistungsbeschreibung angegebene Mindestvertragslaufzeit und die dazugehörigen Regelungen zur Vertragsverlängerung.

2.3 Der Vertrag kommt mit Zusendung der Zugangsdaten / Freischaltung des Zugangs durch surf2max zustande. Die Zugangsdaten werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung zugesendet. Die Freischaltung erfolgt nach Gutschrift der ersten Monatsgebühr, welche zeitgleich mit der Versendung der Zugangsdaten im Abbuchungsverfahren eingezogen wird.

3 Leistungen von surf2max

3.1 Surf2max stellt dem Kunden einen Breitband-Internetzugang auf Basis eines T-DSL-Anschlusses der Deutschen Telekom AG zur Verfügung. Der T-DSL-Anschluss ist nicht Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und surf2max. Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden für das Vorhandensein eines T-DSL-Anschlusses zu sorgen. Hierfür ist ein gesondertes Vertragsverhältnis des Kunden mit der Deutschen Telekom AG erforderlich, welches zusätzliche Kosten verursacht. Die zum Betrieb eines T-DSL-Anschlusses notwendige Hardware ist ebenfalls nicht Bestandteil dieses Vertrages.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen oder Netzwerken mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur
Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif gewählt hat.

3.3 Surf2max behält sich das Recht vor, Systemänderungen vorzunehmen, die erforderlich sind um den Betrieb beim Kunden aufrecht zu erhalten, insbesondere Änderungen in den Systemeinstellungen (Zugangsprotokoll, Benutzerdaten, usw. …).

3.4 Soweit surf2max bestimmte Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit mit Vorankündigung nach einer angemessenen Frist eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

3.5 Surf2max gewährleistet eine durchschnittliche Erreichbarkeit des Dienstes von 95% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Störungen, die nicht im Einflussbereich von surf2max liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Naturkatastrophen…). surf2max wird ggf. den Kunden auf
seiner Internetseite (www.surf2max.de) in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder Beschränkung unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechende Internetseite regelmäßig auf diese Informationen hin durchzusehen. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde. surf2max kann den Internet – Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.


 

4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde wird die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich und nur gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen nutzen und jegliche rechtswidrige Handlungen unterlassen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts - oder sittenwidrigen Inhalten abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks). Dies gilt insbesondere für solche Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von surf2max zu schädigen.

4.3 Der Kunde darf keinen Namen verwenden, der die Rechte anderer Personen an Marken oder geschäftlichen Bezeichnungen verletzt. Im Falle einer Verletzung der Rechte Dritter ist surf2max berechtigt, seine Leistung soweit einzuschränken, dass die Rechte Dritter nicht weiter verletzt werden.

4.4 Dem Kunden ist untersagt, sog. „Spams” (elektronische Massen-Postwurfsendungen) oder „MailBomben” (z. B. massenhafte gleichadressierte Mails) zu versenden.

4.5 Soweit surf2max dem Kunden ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt, hat der Kunde dieses regelmäßig zu kontrollieren. Das zulässige Speichervolumen pro Postfach ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Zudem dürfen einzelne E-Mails die in der entsprechenden Leistungsbeschreibung festgelegte Größe nicht überschreiten. Ist der Speicherraum erschöpft oder die zulässige Größe überschritten, werden E-Mails mit entsprechendem Vermerk zurückgewiesen.

4.6 Soweit surf2max dem Kunden den Zugang zu besonderen Foren oder Benutzergruppen gewährt, kann der Kunde die dort eingestellten Inhalte abrufen und Inhalte in die Foren einstellen. Ein Anspruch auf die Einstellung bestimmter Inhalte in die Foren besteht jedoch nicht. surf2max bleibt das Recht vorbehalten, jederzeit die Aufnahme von Inhalten des Kunden auch ohne Begründung abzulehnen. Darüber hinaus ist surf2max berechtigt, die eingestellten Inhalte aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (z.B. § 8 TDG) zu löschen. surf2max behält sich vor, die Inhalte und Zusammensetzungen der Foren und Benutzergruppen jederzeit neu festzulegen oder in sonstiger Weise zu ändern.

4.7 Der Kunde hat Passworte geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.

4.8 Es ist ausdrücklich untersagt die von surf2max mitgeteilten Zugangsdaten Dritten zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Nutzung zu überlassen und/oder diesen für Dritte nutzen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Benutzung durch Dritte entstehen.

4.9 Der Kunde hat die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der TelekommunikationsDatenschutzverordnung (TDSV) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) zu beachten.

4.10 Der Kunde hat surf2max unverzüglich schriftlich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Bankverbindung mitzuteilen.

4.11 Die von dem Kunden bei der Nutzung des Surf2max.ADSL-Anschlusses übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch surf2max, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z. B. Viren) enthalten. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Kunde im Rahmen dieses Zugangs abruft, fremde Inhalte im Sinne der §§ 9, 10 Teledienstegesetz (TDG).

4.12 Soweit surf2max dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt oder dem Kunden die Möglichkeit gewährt, bestimmte Inhalte in die Foren einzustellen, ist der Kunde verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für surf2max fremde Inhalte im Sinne des § 11 TDG. Der Kunde ist verpflichtet, surf2max von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

4.13 Für Schäden die surf2max aus der Verletzung vorstehender Pflichten entstehen haftet der Kunde. Der Kunde stellt surf2max von Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.


5 Domain Namen

5.1 Soweit im Leistungsumfang von surf2max die Registrierung von Second Level Domain Names – im folgenden Domain Name genannt – enthalten ist, wird surf2max bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domain Names im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft Verwaltungsstelle oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Diesen Verträgen liegen die jeweils gültigen AGB und Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, u.a. die Regelungen der DENIC zugrunde (einsehbar unter www.denic.de). Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit surf2max lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Verwaltungsstelle unberührt. Auf die Vergabe der Domain Names hat surf2max keinen Einfluss. surf2max übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domain Names zugeteilt werden und/oder die zugeteilten Domain - Names frei von Rechten Dritter sind.

5.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragten Domain Names keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, die surf2max von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, freizustellen.

5.3 Während der Laufzeit des zwischen surf2max und dem Kunden bezüglich der Domain Namen abgeschlossenen Vertrages sind die Entgelte für die Registrierungsleistung der Verwaltungsstelle in den von surf2max in Rechnung gestellten Preisen enthalten und werden von surf2max an die Verwaltungsstelle entrichtet. Sollte der Kunde nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird surf2max hierzu unverzüglich die erforderliche Freigabe erteilen, sofern der Kunde die vertragsgemäßen Entgelte entrichtet hat.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Die vom Kunden an surf2max zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

6.2 Die nutzungsunabhängigen Entgelte für die Nutzung des surf2max.ADSL Zugangs sind im Voraus jeweils an dem Tag im Monat fällig, an welchem die Nutzung erstmals freigeschalten wurde.

6.3 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen und werden jeweils am Anfang des Folgemonats im Abbuchungsverfahren eingezogen.

6.4 Sämtliche nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Rechnungen gelten als zugestellt, wenn Sie in einem von surf2max bekannten eMail-Postfach abgelegt werden. Für die Zustellung der Rechnung ist ausschließlich das von surf2max bekannte eMail-Postfach maßgeblich.

6.5 Bei den nutzungsunabhängigen Leistungen kommt der Kunde nach Ablauf des jeweiligen Freischaltungstages in Verzug.
Bei den nutzungsabhängigen Leistungen kommt der Kunde in Verzug, wenn er das Entgelt auf eine Mahnung von surf2max, die nach der Fälligkeit des Entgeltes erfolgt, nicht zahlt. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner einer Geldforderung unabhängig von einer Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug kommt, bleibt unberührt.

6.6 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die anfallenden Entgelte ausschließlich im Abbuchungsverfahren abgerechnet werden. Der Kunde verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt des Abbuchungseinzugs, eine für den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu unterhalten.

6.7 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von surf2max sind gegenüber surf2max schriftlich zu erheben. Rechnungen von surf2max gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. surf2max wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.

Punkt 7 entfällt


8 Zahlungsverzug

8.1 Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat trägt der Kunde die für surf2max entstandenen Bankgebühren. Auf die entstanden Bankgebühren hat surf2max keinen Einfluss, und wird diese dem Kunden ohne Aufschlag weiterberechnen.

8.2 surf2max ist berechtigt, dem Kunden eine Mahngebühr von € 2,50 je Mahnung zu berechnen. Hinzüglich der  Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8.3 Erfolgt bis 10 Tage nach Zugang der ersten Mahnung kein Zahlungseingang, ist surf2max berechtigt, den Zugang bis zur Gutschrift des geschuldeten Betrages zu sperren. Die Mahnung wird in einem von surf2max bekannten eMail-Postfach abgelegt werden. Für die Zustellung der Mahnung ist ausschließlich das von surf2max bekannte eMail-Postfach maßgeblich. Dies entbindet den Kunden nicht von seinen Vertrags- und Zahlungspflichten bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

8.4 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung der letzten zwei Monate entspricht, so darf surf2max das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. surf2max „kann“ in diesem Fall den tatsächlichen Schaden als Schadenersatz geltend machen. Surf2max ist in diesem Fall so zu stellen, als ob der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Es obliegt dem Kunden, nachzuweisen, dass surf2max ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.5 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von surf2max wegen Zahlungsverzuges des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt unberührt.

9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Gegen Forderungen von surf2max steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur soweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

10 Höhere Gewalt

surf2max ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, sowie behördliche Maßnahmen.

11 Haftung

11.1 surf2max übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Dienste Dritter, die am Internet beteiligt sind

11.2 surf2max übernimmt darüber hinaus nicht die Gewähr für die Funktionsfähigkeit von Internet Zugängen anderer Anbieter, die auf einem Computer parallel zum Internet-Zugang von surf2max betrieben werden.

11.3 surf2max übernimmt keinerlei Haftung für die bei der Nutzung der Leistung übermittelten Inhalte. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der von ihm übermittelten bzw. empfangenen Inhalte selbst verantwortlich.

11.4 Für Sach- und Vermögensschäden haftet surf2max, soweit diese durch surf2max vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Im übrigen haftet surf2max für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von surf2max beruhen. Soweit surf2max fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.5 Des Weiteren ist die Ersatzpflicht für den Fall, dass surf2max fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, auf einen Betrag von zwölftausendfünfhundert Euro je Schadensfall begrenzt.

11.6 Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen beschränkt sich die Haftung von surf2max für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, gegenüber den einzelnen geschädigten Nutzern auf zwölftausend- fünfhundert Euro und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf zehn Millionen Euro je Schadensverursachendes Ereignis. Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

11.7 Die Haftungsbeschränkungen und - begrenzungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei Übernahme einer Garantie durch surf2max sowie bei der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz).

11.8 Im übrigen ist die Haftung von surf2max ausgeschlossen.

12 Vertragsdauer / Kündigung / Vertragsabwicklung

12.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung.

12.2 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Er verlängert sich danach jeweils um weitere 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ablauf der Vertragsverlängerung schriftlich gekündigt wird.

12.3 Surf2max wird, soweit der Kunde diese Leistung in Anspruch nimmt, die für den Kunden eingegangenen E-Mails und den Speicherplatz des Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.

12.4 Spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, gegenüber surf2max und der oder den Registrierungsstellen notwendige Erklärungen zur weiteren Nutzung bereits für ihn delegierter Domain Names abzugeben, in dem Sinne, ob die Domain Names mit einem anderen Produkt von surf2max weiter genutzt werden sollen, zu einem anderen Provider übertragen werden oder gelöscht werden sollen. Äußert sich der Kunde diesbezüglich nicht, ist surf2max berechtigt, die Domain Names zu löschen und an die jeweils zuständige Registrierungsstelle zurückzugeben.

13 Außerordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für surf2max liegt insbesondere vor, wenn der Kunde fällige Zahlungen gemäß Ziffer 10.1 dieser AGB nicht leistet

  • der Kunde überschuldet oder zahlungsunfähig wird
  • der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt
  • der Kunde wesentliche Vertragsverletzungen begeht und er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich rückgängig macht, bzw einstellt. Dazu gehören auch Manipulationen an den technischen Einrichtungen und betrügerische Handlungen.

Im übrigen behält sich surf2max die Geltentmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

14 Datenschutz / Fernmeldegeheimnis

14.1 Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Telekommunikations-Daten-schutzverordnung (TDSV) und das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG, TDSV und TDDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

14.2 Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in Anlagen von surf2max, es sei denn, die Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt.


15 Vertragsänderungen

15.1 surf2max kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Leistungsbeschreibungen und Entgelte ändern. Die Änderungen werden dem Kunden gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt worden sind und der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprochen hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. surf2max weist den Kunden in der Mitteilung auf die besondere Bedeutung eines unterlassenen rechtzeitigen Widerspruchs hin.

15.2 Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. surf2max weist den Kunden in der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail auf das Kündigungsrecht hin. Änderungen zu Ungunsten des Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform.

16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht.

16.3 Sind einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam so tritt an die Stelle eine Regelung, die auf Wirksame Weise dem Inhalt und der Intention der Unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

17 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Für die vertraglichen Beziehungen der Partner gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, ist Landshut Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag.

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Verantwortlich für den Inhalt: Markus Weber; Anschrift siehe oben gem § 10 Abs. 3 MDStV
 

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